Satzung

Die Basis für unsere gemeinnützige Tätigkeit.
Auszug aus der Satzung der Wolfgang Jensch gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Präambel

In Gedenken an Herrn Wolfgang Jensch (28.03.1943 - 18.12.2015) beschließen die in § 1 genannten Personen eine gemeinnützige Gesellschaft zu gründen, die den Nachlass des Herrn Wolfgang Jensch verwaltet und - seinem Willen folgend - mit den Erträgnissen daraus gemeinnützige Projekte fördert.

§ 2
Firma, Sitz

1 ) Die Firma der Gesellschaft lautet: Wolfgang Jensch gemeinnützige GmbH.

2 ) Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat ihren Sitz in Starnberg, Regierungsbezirk Oberbayern.

§ 4
Gegenstand des Unternehmens, Gesellschaftszweck

1 ) Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung des Gemeinwohls insbesondere durch die Verwaltung des Nachlasses von Herrn Wolfgang Jensch (geboren am 28.03.1943 in Berlin, verstorben am 18.12.2015 in München).

2 ) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO).

3 ) Zweck der Gesellschaft ist gemäß § 52 AO (Gemeinnützige Zwecke) die Förderung

a ) des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 6 AO) sowie b ) des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Umweltschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO) sowie c ) Jugend- und Altenhilfe (§52 Abs. 2 Nr.4 AO)

4 ) Die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege wird insbesondere wie folgt verwirklicht:

a ) Förderung und Durchführung von Maßnahmen zur Pflege, Wiederherstellung, Instandsetzung und erhaltenden Modernisierung von denkmalgeschützten Gebäuden und Einzeldenkmälern sowie deren denkmalgerechter Unterhaltung und Nutzung, dieses auch unter der Prämisse "Denkmalschutz ist Heimatpflege". b ) Förderung und Durchführung von Maßnahmen zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zugunsten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege mittels Medienkampagnen, Informations- und Kommunikationsarbeit, Erstellung und Herausgabe von Publikationen, Vergabe von Preisen, Bildungsprojekten und Denkmalbesichtigungen.

5 ) Die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Umweltschutzes wird insbesondere wie folgt verwirklicht:

a ) Förderung und Durchführung von Maßnahmen für eine naturnahe und nachhaltige Forst- und Waldwirtschaft unter ganzheitlicher Betrachtung des Waldes als dauerhaftes, vielgestaltiges und dynamisches Ökosystem unter Beachtung der Stetigkeit des Waldes im Sinne der Dauerwaldidee. b ) Förderung und Durchführung von Maßnahmen zum Erhalt und der Pflege von Kopfweiden als Lebensraum zahlreicher Tierarten, namentlich der in ihrem Bestand bedrohten Fledermäuse und Eulen. c ) Förderung und Durchführung von Maßnahmen zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zugunsten des Natur- und Umweltschutzes mittels Medienkampagnen, Informations- und Kommunikationsarbeit, Erstellung und Herausgabe von Publikationen, Vergabe von Preisen, Bildungsprojekten und Naturerlebnissen (z. B. Wanderung, Reise).

6 ) Die Förderung der Jugendhilfe wird durch die Unterstützung von benachteiligten oder in persönliche Not geratenen Kindern und Jugendlichen, die Förderung des Betriebes von Kinder- und Jugendeinrichtungen, Unterstützung von sozialen und medizinischen Einrichtungen jeglicher Art im Kinder- und Jugendbereich einschließlich Bildungseinrichtungen, insbesondere im Bereich zur Gesundheitsprävention, sowie von Fortbildungs- und Forschungseinrichtungen, die sich mit sozialen und medizinischen Problemen von Kindern und Jugendlichen befassen, verwirklicht.

Die Förderung der Altenhilfe wird insbesondere durch folgende Maßnahmen für Personen verwirklicht, die an Alzheimer, Demenz oder anderen gerontopsychiatrischen Phänomenen erkrankt sind und sowohl in Wohngemeinschaften als auch in herkömmlichen Haushalten leben:

1. Förderung der Entwicklung und Umsetzung von innovativen Pflege- und Betreuungskonzepten 2. Förderung von Selbsthilfegruppen, die der Altenhilfe dienen einschließlich der Förderung von Selbsthilfegruppen für an Krebs erkrankte Menschen.

Die Förderung der Altenhilfe schließt alle Aktivitäten ein, die dazu beitragen,Schwierigkeitendie durch das Alter entstehen, überwinden zu helfen, oder alten Menschen die Möglichkeit zuerhalten, am Leben innerhalb der Gemeinschaft teilzunehmen.

Förderung und Durchführung von Maßnahmen zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zugunsten der Jugend- und Altenhilfe mittels Medienkampagnen, Informations- und Kommunikationsarbeit, Erstellung und Herausgabe von Publikationen, Vergabe von Preisen, Bildungsprojekten und Besichtigungen von Einrichtungen der Jugend- und Altenhilfe.

§ 5
Gemeinnützigkeit, Zuwendungen

1 ) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

2 ) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Vita Wolfgang Hermann Jensch

Wolfgang Hermann Jensch

Wolfgang Hermann Jensch wurde am 28. März 1943 inmitten der Kriegswirren des II. Weltkrieges in Berlin im Stadtteil Prenzlauer Berg geboren. Seine allein erziehende Mutter und sein hoch von ihm geachteter Großvater waren der Lebensmittelpunkt in seinen ersten Lebensjahren.

Nach Abitur und abgeschlossenem Studium der Elektrotechnik stand für Wolfgang Jensch die Einberufung zur NVA der DDR in den frühen 60iger Jahren bevor. Durch eine hoch riskante und lebensgefährliche Flucht über die CSSR nach West Berlin entzog er sich dem Zwangsdienst in der NVA.

Mittellos aber frei, kreativ und mit absolutem Erfolgswillen versehen, begann er in West Berlin, sich erst mit einem Obst- und später mit einem Blumenhandel als Kaufmann zu profilieren.

Anfang der 70iger Jahre zog es Wolfgang Jensch von Berlin nach München. Er lernte das Voralpenland kennen und die Schönheit dieser Natur lieben.

Getreu seines Lebensgrundsatzes: "Geht nicht gibt es nicht" eröffnete er 1985 in derLeopoldstrasse das damals größte Gardinen- und Teppichbodengeschäft in Schwabing. Parallel dazu wurde er mit dem Handel von Immobilien zu einem äußerst erfolgreichen und wohlhabenden Kaufmann. Durch den Erwerb eines Jugendstil Landhauses in Starnberg wurde sein Interesse für historische Denkmäler und deren Erhalt geweckt.

Wolfgang Hermann Jensch verstarb am 18. Dezember 2015 in München mit dem Vermächtnis das die Erträgnisse aus seinem Nachlass der Förderung gemeinnütziger Projekte insbesondere aus den Bereichen Natur-, Umwelt – und Denkmalschutz zufließen sollen.